Systemversagen bei Lipödem in Deutschland

Wie Sie die Kostenübernahme für Ihre Lipödem Operation in einer Privatklinik durchsetzen können

Laut Bundesministerium für Gesundheit und Patienten-Selbsthilfegruppen leiden ca. 3 Millionen Frauen an Lipödem. 

Nach jahrelangem Engagement der Patienten, Selbsthilfegruppen und Ärzte sowie Auswertung der LipLeg-Studie erfolgte die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Liposuktion in den Behandlungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. 

Der Jubel in der Lipödem-Community war groß. Endlich kann den Schmerz geplagten Patientinnen geholfen werden. 

Hier die Richtlinie des G-BA über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Verfahren der Liposuktion bei Lipödem:
▼ G-BA Richtlinie Qualitaetssicherung Liposuktion (PDF)

Die Ernüchterung:

In den letzten 10 Jahren erfolgte die Operation des Lipödems meistens in den Privatkliniken, da die Gesetzlichen Krankenkassen selten oder gar nicht die Kosten für eine Operation übernommen haben. 

Das hatte mehrere Effekte: Zum einen wurden die Operations- und Behandlungsmethoden in den privaten Kliniken weiterentwickelt. Zum anderen konnten die Kollegen in 

Vertragskrankenhäusern wenig bis gar keine Erfahrung in der Lipödem-Therapie sammeln. 

Damit eine Operation auf Kosten der GKV durchgeführt wird, wurden Bedingungen an die Patientinnen und an die Ärzte in den Vertragskrankenhäusern gestellt. 

Bedauerlicherweise gibt es für diese chronische Erkrankung zurzeit keine weitere Therapie, um die Damen von Lipödemgewebe zu befreien. Konservative Therapie wie das Tragen von Kompressionswäsche und Lymphdrainage helfen teilweise nur symptomatisch. 

Jährlich werden in Deutschland 350.000–360.000 Mädchen geboren. Wenn wir von der derzeitigen Schätzung ausgehen, dass jede 10. Frau an Lipödem erkrankt, bedeutet das, dass jährlich 35.000–36.000 Frauen geboren werden, die potenziell an Lipödem erkranken. 

Hier ist die Grundlagenforschung in den Universitäten gefragt, um weitere mögliche Ursachen der Erkrankung festzustellen oder weitere Therapien zu den Operationen zu entwickeln. 

Insbesondere ist die Politik auch gefragt, entsprechende Forschungsgelder zur Verfügung zu stellen für evidenzbasierte Wissenschaft. Bis dahin bleibt bis auf Weiteres die Operation die Therapie der Wahl.

Wenn wir die Zahlen vom Gesundheitsministerium übernehmen, dass in Deutschland 3 Millionen Frauen an Lipödem leiden und im Durchschnitt jede Patientin 3-4 Operationen benötigt, um von schmerzhaften Lipödem-Gewebe befreit zu werden, dann kommt eine Zahl von 10 bis 12 Millionen Operationen zustande. Vorausgesetzt, die Patientinnen werden von erfahrenen Operateuren behandelt. Wenn ein versierter Lipödem-Chirurg ca. 300 Operationen durchführen würde, dann bräuchten wir 40.000 Operateure, um allen Damen in einem Jahr helfen zu können. Das ist ausgeschlossen, da in Deutschland nicht so viele OP Kapazitäten, Ärzte und finanzielle Mittel vorhanden sind.

Wenn wir hypothetisch sagen, dass es von erstmaligen Symptomen bis zur Diagnosestellung der Lipödem-Erkrankung 10 Jahre braucht, dann würde es bedeuten, dass bei 10 % der Patientinnen das Lipödem festgestellt wurde. 

Wenn wir allen Damen helfen möchten, dann sind wir beim o. g. Rechenbeispiel bei ca. 1 Million Operationen angelangt, aufgeteilt unter 4.000 Ärzten. Eine Anzahl erfahrener Ärzte, die wir so ebenfalls in Deutschland NICHT haben und die dann nichts anderes machen würden als Lipödem-Operationen. 

Dies ist im Moment ebenfalls nicht möglich. Zum einen von den Kapazitäten in den Krankenhäusern und Privatkliniken zusammengerechnet. Abgesehen davon, dass auch eine Ausbildungszeit und eine gewisse Lernkurve benötigt wird, um die Behandlung der Erkrankung sowie die Operation qualitativ hochwertig durchführen zu können.

Nun ist die Lipödem-Behandlung kein Saisongeschäft wie die Spargelernte, bei der man sich mangelnde Kapazitäten kurzfristig extern organisieren kann. Abgesehen davon, dass Deutschland, auch durch die Arbeit der Kollegen im Lipödem-Zentrum Hannover, zu den Pionieren der Lipödem-Chirurgie gehört. 

Leider lehnen bis jetzt die gesetzlichen Krankenkassen eine Zusammenarbeit mit den privaten Kliniken ab und verweisen auf die Vertragskrankenhäuser. Bedauerlicherweise reichen die Kapazitäten der Krankenhäuser bei Weitem nicht aus, um eine zeitnahe Operation den Patientinnen anzubieten. Die wenigen Kollegen in den Vertragskrankenhäusern, die die G-BA-Vorgaben erfüllen, sind nicht unbedingt in einer zumutbaren Entfernung und haben Wartelisten für die Operation, die ebenfalls nicht zumutbar sind. 

Dabei haben einige Privatkliniken die notwendige Erfahrung und würden zusätzliche Kapazitäten anbieten können für die Versorgung der GKV-Patientinnen. 

Ein paar Zahlen die das Ausmaß der Unterversorgung der Lipödem-Operationen und des Systemversagens verdeutlichen: 

  • Ca. 3 Millionen Lipödem-Patientinnen
  • Benötigen ca. insgesamt 10–12 Millionen Operationen, wenn sie von einem erfahrenen Arzt operiert werden
  • Wenn nur 10 % der Operationen durchgeführt werden sollten, dann benötigen wir 4.000 Ärzte, die nichts anderes machen als Lipödem operieren, ca. 300 Operationen pro Arzt pro Jahr
  • In Deutschland arbeiten ca. 2.000 Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie Ca. 41.287 Fachärzte für Chirurgie
  • Jährlich werden in Deutschland insgesamt ca. 16 Millionen Operationen (alle Fachrichtungen und Schweregrade) durchgeführt

Das bedeutet: Durch den Mangel an 4.000 erfahrenen Ärzten,  OP-Kapazitäten und  finanziellen Mitteln sind die Patientinnen gezwungen, im Durchschnitt deutlich länger auf eine Operation zu warten. Zusätzlich kommen die aktuellen Finanzzahlen der Krankenkassen hinzu.

Weitere Hypothese:

Wenn 1 Million Operationen durchgeführt werden sollten (10 % von der Gesamtanzahl), dann wären es ca. 3,5 Milliarden DRG-Kosten für die GKV jährlich, was im Moment eine zusätzliche Belastung wäre. 

Die realen Kosten sind eigentlich fast doppelt so hoch, da zu den DRG-Kosten noch die Kosten für Medikamente, Kompressionswäsche, Lymphdrainage kommen sowie der Arbeitsausfall der Patientinnen und damit verbundene Ausgleichszahlungen der GKV an den Arbeitgeber der Patientin. 

Daher ist unsere Empfehlung, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit den Privatkliniken kooperieren. Mit der regulären DRG-Höhe wären die Kosten nicht deckend; eine Zuzahlung seitens der Patientinnen wäre notwendig. 

Selbst in den Vertragskrankenhäusern werden die Lipödem-Operationen nicht kostendeckend operiert, was die Kollegen aus Hameln bereits vor Jahren in einer Fachzeitschrift veröffentlicht haben: 

Handchir Mikrochir Plast Chir 2023; 55(04): 315–323 

DOI: 10.1055/a-2057-6192 

„Abrechnung der chirurgischen Therapie des Lipödems" 

M. Motamedi, M. Gensior, M. Ghods, A. M Boos, Ph. Kruppa, S. Allert. 

https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/a-2057-6192

 

Wie Sie die Kostenübernahme für Ihre Lipödem-Operation in einer Privatklinik durchsetzen

Ihre Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme für eine Lipödem-Operation ab, weil Sie sich in einer Privatklinik behandeln lassen möchten? Diese Situation erleben viele gesetzlich versicherte Patientinnen. Die Krankenkassen verlangen, dass die Operation in einem Vertragskrankenhaus stattfindet. Doch auf Nachfrage erhalten Betroffene häufig keine Antwort, welche Klinik die Behandlung überhaupt durchführen kann. 

In diesem Fall können Sie ein sogenanntes Systemversagen nachweisen und so die Kostenübernahme auch für eine spezialisierte Privatklinik erwirken. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen Schritt für 

 

Schritt, wie Sie dabei vorgehen, welche Unterlagen Sie benötigen und stellen Ihnen kostenlose Mustervorlagen zum Download bereit. 

Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

 

Was ist das Systemversagen bei Lipödem?

Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine ausreichende medizinische Versorgung bereitzustellen. Kann das Vertragssystem diese Versorgung nicht gewährleisten, liegt ein sogenanntes Systemversagen vor. Für Lipödem-Patientinnen bedeutet das konkret: Wenn kein Vertragskrankenhaus in zumutbarer Entfernung die benötigte Liposuktion bei Lipödem zeitnah anbieten kann, haben Sie das Recht auf eine Behandlung in einer spezialisierten Privatklinik auf Kosten Ihrer Krankenkasse. 

Das Problem ist weit verbreitet: Viele Vertragskrankenhäuser führen keine oder selten Lipödem Operationen als Kassenleistung durch, haben extrem lange Wartezeiten oder verfügen nicht über die nötige Spezialisierung. Die Krankenkassen lehnen eine Kostenübernahme für Privatkliniken zunächst routinemäßig ab und verweisen auf das Vertragssystem, ohne konkrete Kliniken zu benennen. 

Genau hier setzt der Nachweis des Systemversagens an: Sie dokumentieren schriftlich, dass die geforderte Versorgung im Kassensystem nicht verfügbar ist.

 

Systemversagen nachweisen: Ihre Schritt für Schritt Anleitung

Systemversagen nachweisen: Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung 

Mit der folgenden Vorgehensweise können Sie ein Systemversagen gegenüber Ihrer Krankenkasse dokumentieren und die Kostenübernahme für eine Lipödem-OP in einer spezialisierten Klinik beantragen. 

Schritt 1: Kliniken in Ihrer Region anschreiben

Schreiben Sie mindestens sechs bis sieben Krankenhäuser in Ihrer Region an, die grundsätzlich Liposuktionen durchführen können. Fragen Sie gezielt, ob die Lipödem-Operation dort als Kassenleistung angeboten wird und wie lange die aktuelle Wartezeit beträgt. 

Geeignete Kliniken finden Sie über die Arztsuche der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC): 

Zur DGPRÄC Arztsuche: Fachärzte und Kliniken in Ihrer Nähe finden

Die DGPRÄC ist die medizinische Fachgesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie in Deutschland mit über 2.000 Mitgliedern. Über die Arztsuche können Sie gezielt nach Fachärzten und Kliniken in Ihrer Nähe suchen. 

Tipp: Nutzen Sie unser kostenloses Musteranschreiben (siehe Download weiter unten), das Sie an die jeweiligen Kliniken senden können. 

Schritt 2: Antworten sammeln und dokumentieren:

Sammeln Sie alle schriftlichen Antworten der angeschriebenen Kliniken. Relevante Antworten sind: 

  • Bestätigungen, dass die Klinik keine Lipödem-Operationen als Kassenleistung durchführt 
  • Hinweise auf lange Wartelisten (mehrere Monate oder Jahre) 
  • Mitteilungen, dass die Klinik die Behandlung nur als Selbstzahlerleistung anbietet 
  • Fehlende Rückmeldungen (dokumentieren Sie auch ausbleibende Antworten mit Datum) 

Je mehr schriftliche Nachweise Sie sammeln, desto stärker ist Ihre Argumentation gegenüber der Krankenkasse. 

Schritt 3: Antrag auf Kostenübernahme stellen:

Senden Sie den Antrag auf Kostenübernahme zusammen mit allen gesammelten Nachweisen an Ihre Krankenkasse. Dem Antrag sollten folgende Unterlagen beiliegen: 

  • Ihr phlebologischer Befund mit gesicherter Lipödem-Diagnose und Stadienangabe. 
  • Der Nachweis, dass Sie mindestens sechs Monate konservative Therapie durchgeführt haben (Kompressionsstrümpfe, Lymphdrainage, Bewegungstherapie). 
  • Der Nachweis eines BMI unter 32 bzw. 35 unter Berücksichtigung des Waist-to-Height-Ratio (WHtR) sowie der Nachweis, dass keine Gewichtszunahme stattgefunden hat 
  • Alle schriftlichen Antworten der Kliniken aus Schritt 2 

Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Musterantrag auf Kostenübernahme (siehe Download weiter unten).

Was kann die Krankenkasse bei einem Systemversagen übernehmen?

Ein Erfolg muss nicht bedeuten, dass die Krankenkasse sämtliche Kosten der Privatklinik übernimmt. In vielen Fällen ist es bereits ein großer Fortschritt, wenn die Kasse den DRG-Anteil erstattet (derzeit etwa 3.500 €). 

Was ist der DRG-Anteil? 
DRG steht für Diagnosis Related Groups (diagnosebezogene Fallgruppen). Es handelt sich um das pauschale Entgelt, das Krankenkassen an Vertragskrankenhäuser für eine bestimmte Behandlung zahlen. Wenn ein Systemversagen nachgewiesen ist, kann die Kasse dazu verpflichtet werden, zumindest diesen Betrag für die Behandlung in einer Privatklinik zu erstatten. 

Auch eine teilweise Kostenübernahme kann die finanzielle Belastung für Patientinnen erheblich reduzieren und die Behandlung in einer spezialisierten Klinik ermöglichen.

 

 

Voraussetzungen für den Antrag auf Kostenübernahme

Damit Ihr Antrag auf Kostenübernahme Aussicht auf Erfolg hat, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Gesicherte Lipödem-Diagnose: Ein phlebologischer Befund mit Angabe des Lipödem Stadiums (Stadium 1, 2 oder 3) 
  • Konservative Therapie durchgeführt: Sie haben über mindestens sechs Monate konsequent konservative Maßnahmen umgesetzt, darunter das regelmäßige Tragen von Kompressionsstrümpfen sowie Lymphdrainage und Bewegungstherapie 
  • Keine Gewichtszunahme: Der Nachweis, dass in den letzten sechs Monaten keine relevante Gewichtszunahme stattgefunden hat 
  • BMI unter 32 bzw. 35 unter Berücksichtigung des Waist-to-Height-Ratio (WHtR) 
  • Nachweis des Systemversagens: Schriftliche Absagen oder Hinweise auf unzumutbare Wartezeiten von mindestens sechs bis sieben angefragten Vertragskliniken 

Laut der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) ist die Liposuktion die wirksamste Methode, um das krankhafte Fettgewebe dauerhaft zu entfernen. Die konservative Therapie kann die Symptome lindern, aber die Fettverteilungsstörung selbst nicht beheben.

→ Patienteninformation Lipödem der DGPRÄC

Warum eine spezialisierte Klinik den Unterschied macht

Die Behandlung des Lipödems erfordert besondere operative Erfahrung. Nicht jede Klinik, die allgemeine Fettabsaugungen durchführt, verfügt über die nötige Spezialisierung für die Liposuktion bei Lipödem. Laut DGPRÄC sollte die Behandlung von einem Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie mit langjähriger spezialisierter Erfahrung in der Lipödem-Chirurgie durchgeführt werden. 

Im Lipödem-Zentrum Hannover unter der Leitung von Dr. med. Slobodan Reba werden Patientinnen seit über 18 Jahren auf höchstem Niveau behandelt. Als eines der ältesten Lipödem-Zentren in Deutschland und Europa verfügt die Klinik über umfassende Erfahrung in der chirurgischen Behandlung des Lipödems mit der schonenden WAL-Methode (wasserstrahl-assistierte Liposuktion). 

  • Über 18 Jahre spezialisiert auf Lipödem-Chirurgie, gegründet von Prof. Dr. Dr. Hönig, seit 11 Jahren unter Leitung von Dr. med. Reba 
  • Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie mit über 31 Jahren Berufserfahrung
  • Einsatz der besonders schonenden WAL-Methode 
  • Individuelle Betreuung von der Erstberatung bis zur Nachsorge 
  • Eigene, moderne Privatklinik in Hannover 

→ Erfahren Sie mehr über Dr. med. Reba und das Lipödemzentrum Hannover

 

Warum die Liposuktion im frühen Stadium besonders sinnvoll ist

Eine Liposuktion beim Lipödem kann auch in frühen Stadien sinnvoll sein. Je früher das krankhafte Fettgewebe entfernt wird, desto besser lassen sich Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen eindämmen. Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass die Erkrankung fortschreitet und das Gewebe noch stärker belastet wird.

Dr. Reba, erfahrener Facharzt für Plastische Chirurgie, betont: „Konservative Maßnahmen wie Kompression und Lymphdrainage sind zwar wichtig, sie bekämpfen aber nicht die Ursache. Nur die Operation kann das überschüssige Fettgewebe dauerhaft entfernen und so die Lebensqualität der Patientinnen nachhaltig verbessern."

Häufig gestellte Fragen zum Systemversagen bei Lipödem

Was ist ein Systemversagen bei Lipödem? 

Ein Systemversagen liegt vor, wenn gesetzlich versicherte Patientinnen nachweisen können, dass keine Vertragsklinik in zumutbarer Entfernung die benötigte Lipödem-Operation zeitnah anbieten kann. In diesem Fall kann die Krankenkasse verpflichtet werden, die Kosten für eine Behandlung in einer spezialisierten Privatklinik zu übernehmen. 

Wie beantrage ich eine Kostenübernahme in einer Privatklinik?

Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Legen Sie die gesammelten Absagen der Vertragskrankenhäuser, eine ärztliche Verordnung und den Kostenvoranschlag der Privatklinik bei. Die Krankenkasse muss innerhalb von fünf Wochen entscheiden, andernfalls gilt der Antrag als genehmigt.

Wie weise ich ein Systemversagen gegenüber der Krankenkasse nach? 

Schreiben Sie mindestens sechs bis sieben Krankenhäuser in Ihrer Region an und fragen Sie, ob dort Lipödem-Operationen als Kassenleistung durchgeführt werden. Sammeln Sie die schriftlichen Antworten, insbesondere Absagen oder Hinweise auf lange Wartezeiten. Diese Nachweise legen Sie zusammen mit einem Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse vor. 

Welche Kliniken sollte ich für den Nachweis anschreiben? 

Schreiben Sie Kliniken an, die grundsätzlich Liposuktionen durchführen könnten, also Abteilungen für Plastische Chirurgie an Krankenhäusern und Universitätskliniken. Über die Arztsuche der DGPRÄC finden Sie Fachärzte und Kliniken in Ihrer Nähe. 

Was passiert, wenn die Krankenkasse den Antrag trotz Systemversagen ablehnt? 

Lehnt die Krankenkasse Ihren Antrag ab, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Wichtig ist, dass alle Nachweise vollständig und schriftlich vorliegen. Bei einem begründeten Systemversagen stehen die Chancen gut, dass die Krankenkasse zumindest den DRG-Anteil übernimmt. 

Was ist der DRG-Anteil bei einer Lipödem-OP? 

DRG steht für Diagnosis Related Groups und bezeichnet das pauschale Entgelt, das Krankenkassen an Krankenhäuser für bestimmte Behandlungen zahlen. Wenn ein Systemversagen nachgewiesen wird, kann die Kasse verpflichtet werden, zumindest diesen Betrag für die Behandlung in einer Privatklinik zu erstatten. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, bevor ich den Antrag stelle? 

Sie benötigen einen phlebologischen Befund mit gesicherter Lipödem-Diagnose und den Nachweis, dass Sie die erforderlichen konservativen Maßnahmen über mindestens sechs Monate durchgeführt haben. Dazu gehören das regelmäßige Tragen von Kompressionsstrümpfen, ein BMI unter 32 bzw. 35 unter Berücksichtigung des Waist-to-Height-Ratio (WHtR) und der Nachweis, dass keine Gewichtszunahme stattgefunden hat. 

Übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten? 

Nicht unbedingt. In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse den DRG-Anteil, also den Betrag, den sie auch an ein Vertragskrankenhaus zahlen würde. Eine vollständige Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab. Auch eine Teilerstattung kann die finanzielle Belastung bereits erheblich reduzieren. 

Das Lipödem-Zentrum Hannover gehört zu den ältesten Lipödem-Zentren in Deutschland und Europa, gegründet vor 18 Jahren von Prof. Dr. Dr. Hönig und seit 11 Jahren unter Leitung von Dr. Reba. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt auf dem Weg zu Ihrer Behandlung – von der ersten Beratung über die Unterstützung bei der Antragstellung bis hin zur spezialisierten Operation und Nachsorge. 

Die Beratungsgespräche finden in unserer Praxis im Georgs-Palast in Hannover statt, die Operationen in der eigenen, modernen Klinik in Hannover, Clinic DR. Reba GmbH.

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