Lipödem Krankenkasse

Lipödem Krankenkasse - G-BA Beschluss lässt Lipödembehandlung zur Kassenleistung werden

Für viele Frauen mit Lipödem ist es ein Wendepunkt: Seit dem G-BA-Beschluss vom 17. Juli 2025 wird die Liposuktion endlich zur Kassenleistung. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nun die Kosten der Operation in allen Stadien der Erkrankung, nicht mehr nur im schweren Verlauf. Voraussetzung ist eine mindestens sechsmonatige konservative Behandlung wie Kompression und Lymphdrainage und ein stabiles Gewicht.

Die Durchführung des Eingriffs erfolgt an Armen und Beinen. Dieser Schritt bedeutet für Betroffene nicht nur finanzielle Entlastung, sondern vor allem die Chance auf Schmerzlinderung, mehr Mobilität und eine bessere Lebensqualität.

Übersicht G-BA Beschluss Lipödem

Wir bieten Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Punkte des G-BA Beschlusses, bei welchem die Behandlung des Lipödems von der Krankenkasse übernommen wird.

Warum der Beschluss erst jetzt kam

Der G-BA hat die Liposuktion beim Lipödem zur Kassenleistung gemacht, weil die LIPLEG-Studie klare Ergebnisse geliefert hat: Die Operation lindert Schmerzen, verbessert die Beweglichkeit und steigert die Lebensqualität nachhaltig.

Früher fehlten diese wissenschaftlichen Belege, deshalb mussten Betroffene die Kosten selbst tragen oder bekamen die OP nur im schweren Stadium III erstattet. Mit den neuen Studiendaten konnte der G-BA jetzt endlich entscheiden: Die Liposuktion gehört in allen Stadien in den Leistungskatalog der Krankenkassen.

 

Wann tritt die Regelung in Kraft?

Der G-BA-Beschluss zur Liposuktion beim Lipödem ist bereits gefasst. Allerdings gilt die neue Regelung offiziell erst ab dem 1. Januar 2026. Bis dahin bleibt die bisherige Übergangsregel bestehen, nach der die Krankenkassen die OP nur bei Patientinnen im Stadium III übernehmen. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, haben ab Januar 2026 dann auch Betroffene in Stadium I und II Anspruch auf Kostenübernahme.

 

Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Liposuktion?

Damit die Krankenkasse die Liposuktion beim Lipödem übernimmt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Bestätigte Diagnose: Das Lipödem muss von zwei unabhängigen Fachärztinnen oder Fachärzten gesichert werden, meist aus den Bereichen Gefäßmedizin (Phlebologie, Angiologie oder Lymphologie) und dem Operateur ( z.B. Plastische Chirurgie.
  • Konservative Therapie: Vor der OP ist eine mindestens 6-monatige Behandlung mit Kompressionsversorgung und Lymphdrainagen vorgeschrieben.
  • Stabiles Gewicht: Keine deutliche Gewichtszunahme in den letzten 6 Monaten. Außerdem wird bei einem BMI über 35 die Kostenübernahme in der Regel abgelehnt.
  • Eingriffsregionen: Die Kassenleistung gilt nur für Arme und Beine, nicht für Bauch oder Rücken.

Lipödem Krankenkasse - Übernahme Folgeeinriffe

Beim Lipödem reicht in vielen Fällen eine einzelne Operation nicht aus, da meist mehrere Körperregionen betroffen sind. Deshalb sind häufig mehrere Liposuktionen nötig, die zeitlich versetzt durchgeführt werden.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt auch Folgeeingriffe, solange diese medizinisch notwendig sind und alle Voraussetzungen erfüllt bleiben (gesicherte Diagnose, konservative Therapie, BMI-Grenzen). Jeder Eingriff wird allerdings separat geprüft und genehmigt. Rein ästhetische Korrekturen oder zusätzliche Behandlungen außerhalb der anerkannten OP-Regionen (z. B. Bauch oder Rücken) werden nicht bezahlt.

 

In folgender Tabelle finden Sie die Änderungen zwischen dem aktuellen G-BA Beschluss und der früheren Regelung zusammengefasst

  G-BA Juli 2025 Vorher
Stadium der Kostenübernahme Stadium I - III Stadium III
Voraussetzungen Erfolglose konservative Therapie, bestimmter BMI - Wert, Diagnose durch 2 Fachärzte -> Klare Vorgabenen Strenge Einzelfallentscheidungen
Übernahme Folgeeingriffe Ja, bei medizinischer Notwendigkeit Keine einheitliche Regelung

Kosten über die Liposuktion hinaus

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt ausschließlich die Kosten der Liposuktion selbst. Andere Ausgaben, beispielsweise für spezielle Kompressionskleidung, kosmetische Eingriffe oder private Zusatzleistungen müssen Betroffene weiterhin selbst tragen.

Warum die Liposuktion im frühen Stadium besonders sinnvoll ist

Eine Liposuktion beim Lipödem kann auch in frühen Stadien sinnvoll sein. Je früher das krankhafte Fettgewebe entfernt wird, desto besser lassen sich Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen eindämmen. Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass die Erkrankung fortschreitet und das Gewebe noch stärker belastet wird.

Dr. Reba, erfahrener Facharzt für Plastische Chirurgie, betont: „Konservative Maßnahmen wie Kompression und Lymphdrainage sind zwar wichtig, sie bekämpfen aber nicht die Ursache. Nur die Operation kann das überschüssige Fettgewebe dauerhaft entfernen und so die Lebensqualität der Patientinnen nachhaltig verbessern."

Kritik & Erfolg des G-BA Beschlusses

Der Beschluss des G-BA wird von vielen Betroffenen und Fachärzten als großer Erfolg gefeiert. Endlich übernimmt die Krankenkasse die Liposuktion beim Lipödem nicht mehr nur im schweren Stadium, sondern in allen Stadien. Für Patientinnen bedeutet das eine enorme finanzielle Entlastung und die Chance auf mehr Lebensqualität. 

Gleichzeitig gibt es auch kritische Stimmen: Einige Expertinnen und Patientenverbände bemängeln die BMI-Grenze, den Ausschluss von Eingriffen an Bauch und Rücken sowie mögliche regionale Unterschiede bei der Genehmigung durch die Krankenkassen. Auch bleibt die Langzeitwirkung der Operation Thema weiterer Forschung.

Insgesamt überwiegt die positive Resonanz. Viele sehen den Beschluss als wichtigen Schritt in Richtung einer gerechteren Versorgung, auch wenn klar ist, dass noch Fragen offenbleiben und die Umsetzung ab 2026 genau beobachtet werden muss.

Kontaktformular

Ich habe die Hinweise zum Umgang mit meinen personenbezogenen Daten gelesen. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.